Stiftung Warentest: Lebensversicherung: Was die Garantien der Versicherer noch wert sind
Sicherheit, Verlässlichkeit und eine garant...
Lebensversicherungen sind bei weitem nicht mehr so lukrativ, wie sie einst waren. Angesehene Experten meinen sogar, dass auch namenhafte Versicherungen in der Zukunft nicht mehr in der Lage sein werden, die Garantiezinsen zu zahlen. Insgesamt scheint es daher deutlich besser zu sein, Geld anders anzulegen als in einer Lebensversicherung.
Mehr dazu erfahren Sie unter „Nachteile einer Lebensversicherung“.
Einen bestehenden Lebensversicherungsvertrag loszuwerden, ohne dabei Verluste zu machen ist – ohne einen Widerspruch – so gut wie unmöglich. Mit Hilfe des Widerspruches vermeiden Sie aber nicht nur Nachteile, sondern können durchaus durch die Verzinsung aller Leistungen sogar eine gute „Rendite“ für sich verbuchen.
Weitere Details zum Thema finden Sie unter „Vorteile des Widerspruchs“.
Die Möglichkeit, sich durch einen (lukrativen) Widerspruch von einer Lebensversicherung zu lösen, wurde letztlich überhaupt erst durch eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) im Jahre 2014 eröffnet. Vor der Entscheidungen des BGH erlosch das Widerspruchsrecht jedenfalls ein Jahr nach Zahlung der ersten Prämie. Diejenigen, die zwischen 1994 und 2007 eine Lebensversicherung abgeschlossen haben, haben nach dem Urteil aus dem Jahr 2014 heute noch grundsätzlich die Möglichkeit, durch den Widerspruch hohe Summen von Ihrer Lebensversicherung zu erhalten. Ob tatsächlich der Widerspruch wirksam erklärt werden kann, hängt sodann vom Einzelfall ab.
Konkrete Beispiele, wann ein Widerspruch wirksam erklärt werden kann, finden Sie unter „Wer kann widersprechen?“.
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Erfahren Sie mehr darüber, warum sich heute viele von Ihrer Lebensversicherung lösen möchten und welche Nachteile in einer Lebensversicherung heute gesehen werden!
Informieren Sie sich, was einen Widerspruch (finanziell) so interessant macht!
Hier finden Sie juristische Hintergrundinformationen zu Widerspruchsmöglichkeiten!
Aus unserer Erfahrung kennen wir natürlich auch die Fragen, die viele unserer Mandanten hatten. Vielleicht haben wir daher auch für Sie direkt Antworten! Ihre Frage nicht dabei? Nutzen Sie dann einfach unser Angebot zum kostenlosen Erstgespräch mit einem Rechtsanwalt!
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Nicole Mutschke
Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht
Henning Linnenberg
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Claudia Halstenberg
Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht