Kurz gesagt: der Widerspruch bringt Geld!
Durch den Widerspruch wird der Vertrag mit der Versicherung hinfällig und zwar von Beginn des Vertragsverhältnisses an. Anders als bei einem normalen Verlauf der Lebensversicherung wird durch den Widerruf nicht nur das Sparguthaben verzinst, sondern 100 % der von Ihnen gezahlten Beträge. Ihr Sparguthaben beträgt nur ca. 2/3 der eingezahlten Beträge! Die Gebühren machen ca. 1/3 Ihrer Zahlungen aus!
Nicole Mutschke
Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht
Henning Linnenberg
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Claudia Halstenberg
Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht